AGB & Datenschutz 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Präambel

 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil von Werkverträgen, die eine fachmännische Beratung von AuftraggeberInnen durch gewerbliche UnternehmensberaterInnen in den u. a. im Berufsfeld der UnternehmensberaterInnen dargestellten Beratungsbereichen im Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze und Standesregeln zum Gegenstand haben.
  2. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.
  3. Der/die UnternehmensberaterIn ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch ExpertInnen und oder KooperationspartnerInnen (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen.
  4. Der/die AuftraggeberIn sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
  5. Der/die AuftraggeberIn sorgt dafür, dass dem/der UnternehmensberaterIn auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm/ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des/der BeraterIns bekannt werden.
  6. Der/die AuftraggeberIn sorgt dafür, dass seine MitarbeiterInnen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat/rätin) bereits vor Beginn der Beratungstätigkeit von dieser informiert werden.
  7. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem/der AuftraggeberIn und dem/der UnternehmensberaterIn bedingt, dass der/die BeraterIn  über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen - auch auf anderen Fachgebieten - umfassend informiert wird.

 

§ 1 Geltungsbereich und Umfang

 

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Alle Beratungsaufträge und sonstige Vereinbarungen, wie Lieferungen und andere Leistungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom/von der AuftraggeberIn bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung (Anbot) angegebenen Umfang. Bei Projekten des Interimsmanagement kann davon abweichend auch vereinbart werden, dass wöchentlich im Nachhinein gelieferte Stundenlisten ebenso als Beauftragung anerkannt sind und vom/von der AuftraggeberIn gegengezeichnet werden.

 

§ 2 Umfang des Beratungsauftrages

 

  • Der Umfang des Beratungsauftrages wird vertraglich vereinbart.

 

§ 3 Aufklärungspflicht des/der AuftraggeberIn/Vollständigkeitserklärung

 

  • Siehe dazu Präambel (5) in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

§ 4 Sicherung der Unabhängigkeit

 

  • Die VertragspartnerInnen verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.


§ 5 Berichterstattung

 

  1. Der/die UnternehmensberaterIn verpflichtet sich, über seine/ihre Arbeit, die seiner/ihrer MitarbeiterInnen und auch die seiner/ihrer KooperationspartnerInnen schriftlich Bericht zu erstatten.
  2. Der/die AuftraggeberIn und der/die UnternehmensberaterIn stimmen überein, dass für den Beratungsauftrag eine dem Arbeitsfortschritt entsprechende einmalige Berichterstattung bzw. Abschlusspräsentation als vereinbart gilt.

 

§ 6 Schutz des geistigen Eigentums des/der UnternehmensberaterIn/Urheberrecht/Nutzung

 

  • Der/die AuftraggeberIn ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages vom/von der UnternehmensberaterIn, seinen/ihren MitarbeiterInnen und KooperationspartnerInnen erstellten Angebote, Berichte, Analysen, Leistungsbeschreibungen, Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen, jeglicher Art, an Dritte die schriftliche Zustimmung des/der UnternehmensberaterIn. Eine Haftung des/der UnternehmensberaterIn Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.

 

§ 7 Mängelbeseitigung und Gewährleistung

 

  1. Der/die UnternehmensberaterIn ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Beratungsleistung zu beseitigen. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  2. Der/die AuftraggeberIn hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom/von der UnternehmensberaterIn zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung (Berichtslegung bzw. Abschlusspräsentation).
  3. Der/die AuftraggeberIn hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung oder - falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist - das Recht der Wandlung. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gelten die Bestimmungen des § 8.

 

§ 8 Haftung

 

  1. Der/die UnternehmensberaterIn und seine/ihre MitarbeiterInnen handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Er/sie haftet für Schäden nur im Falle, dass ihm/ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Verletzung von Verpflichtungen durch beigezogene KollegInnen.
  2. Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
  3. Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten, z.B. eines datenverarbeitenden Unternehmens, eines Wirtschaftstreuhänders oder eines Rechtsanwaltes durchgeführt und der/die AuftraggeberIn hiervon benachrichtigt, so gelten nach dem Gesetz und den Bedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen den Dritten als an den/der AuftraggeberIn abgetreten.

 

§ 9 Verpflichtung zur Verschwiegenheit

 

  1. Der/die UnternehmensberaterIn, seine/ihre MitarbeiterInnen und die hinzugezogenen KollegInnen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den/der AuftraggeberIn bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den/die AuftraggeberIn als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.
  2. Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.

 

§ 10 Honoraranspruch

 

  1. Der/die BeraterIn hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner/ihrer Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung einesangemessenen Honorars durch den/die AuftraggeberIn.
  2. Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den/die AuftraggeberIn verhindert (z.B. wegen Kündigung), so gehört dem Berater gleichwohl das vereinbarte Honorar nach folgender Staffelung: 
     
  • Für die Stornierung von erteilten und bereits terminisierten Aufträgen gelten folgende Bedingungen:
    • Storno bis sechs Wochen vor vereinbarten Beginn ist kostenfrei
    • Storno zwischen sechs Wochen und vier Wochen vorvereinbarten Beginn Stornosatz 30% der  Auftragssumme
    • Storno zwischen vier Wochen und zwei Wochen vor vereinbarten Beginn Stornosatz 50% der  Auftragssumme
    •  Storno kürzer als zwei Wochen vor dem Beginn - Stornosatz 100% der Auftragssumme

 

  • Für die Stornierung von bereits terminisierten Coaching -Einheiten gelten folgende Bedingungen:
    • Fixierte Termine können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei verschoben werden, für Absagen zwischen 48 Stunden und dem vereinbarten Termin wird 50% des vereinbarten Honorars verrechnet.
    • Bei Nicht-Wahrnehmung des Termins ohne vorherige Kontaktaufnahme ist der volle Betrag fällig.
  • Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf Seiten des/der BeraterIn einen wichtigen Grund darstellen, so hat er nur Anspruch auf den seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars.

 

§ 11 Honorarhöhe und Honorarfälligkeit

 

  • Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, richtet sich die Höhe des Honorars nach dem vorgelegten Anbot. Die Leistungen werden nach geleisteten Beratungstagen/ -stunden in Rechnung gestellt und sind prompt nach Rechnungslegung auf das Konto bei der Sparkasse Neusiedl am See, IBAN: AT832021621691935000 BIC: SPHBAT21XXX zu überweisen.

 

§ 12 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

 

  1. Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur österreichisches Recht.
  2. Erfüllungsort wird jeweils vereinbart.
  3. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers zuständig.

 

 

Datenschutz

 

Ich freue mich, dass Sie meine Website besuchen und bedanke mich für Ihr Interesse. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist mir ein besonderes Anliegen. Ich verarbeite Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und gemäß der vorliegenden Datenschutzerklärung. Ich bekenne mich zu den Grundsätzen für die Verarbeitung personenbezogener Daten laut Art.5 DSGVO sowie zu "Privacy by Design" und "Privacy by Default" und darf darüber hinaus zur Spezifikation weiterführende Informationen liefern. Bitte lesen Sie die folgenden Erklärungen aufmerksam durch. Ich informiere Sie darin über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten bei der Nutzung meiner Website. 

 

Allgemeine Informationen
Personenbezogene Daten sind nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) alle Informationen, die sich auf eine identifizierbare natürliche Person beziehen. Dazu gehören Informationen wie Ihr Name oder Ihre Kontaktdaten (akademischer Grad, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer, etc.).

 

Wenn Sie meine KundIn sind, verarbeite ich Ihre personenbezogenen Daten, weil dies erforderlich ist, um den mit Ihnen geschlossenen Vertrag zu erfüllen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

 

Aufträge und Projekte werden gemäß der Berufsgrundsätze und Standesregeln der Wirtschaftskammer Österreich / Fachgruppe Unternehmensberatung und IT, gemäß der ÖNORM EN 16114 (Unternehmensberaterdienstleistungen) durchgeführt.

 

Bei meiner Arbeit als Gerichtssachverständige gelten die Standesregeln der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachversständigen. Als Psychologin arbeite ich nach dem PsychologInnengesetz 2013, sowie den Richtlinien für Ethik und der Erstellung von klinisch-psychologischen und gesundheitspsychologischen Befunden und Gutachten. Sind Sie meine KundIn im Rahmen von Dienstleistungen nach Psychologengesetz 2013, so sind gemäß Art.3a Abs. 2 Psychologengesetz 2013 die Rechte und Pflichten gemäß Art. 13 („Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person“, Art. 14 („Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden“), Art. 18 („Recht auf Einschränkung der Verarbeitung“) und Art. 21 („Widerspruchsrecht“) der DSGVO ausgeschlossen. Die Aufbewahrungsfrist für personenbezogene Daten beträgt gemäß Art. 35 Psychologengesetz 2013 mindestens 10 Jahre.

 

Alle Datenverarbeitungstätigkeiten werden ausschließlich innerhalb Österreichs durchgeführt.

 

Ich bzw. mein Hostinganbieter, erheben auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.
Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 31 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

 

Wenn Sie an Schulungen bei mir teilnehmen, dann erklären Sie sich bereit, personenbezogene Daten mit anderen Teilnehmenden und Vortragenden auszutauschen.

 

Kontakt mit mir
Wenn Sie per E-Mail, Kontaktformular, Telefon oder persönlich Kontakt mit mir aufnehmen, werden Ihre angegebenen personenbezogenen Daten zwecks Bearbeitung Ihrer Anfrage und für eventuell weitere Fragen ein Jahr bei mir gespeichert, beziehungsweise nach dem Psychologengesetz und den Standesregeln der Gerichtsgutachter verwahrt. Die Daten werden ohne Ihre Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben.

 

Sollten Sie Bewerbungsunterlagen senden, so werden Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Abwicklung auch auf elektronischem Wege verarbeitet. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn einE BewerberIn entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an die für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt. Schließt die für die Verarbeitung Verantwortliche einen Anstellungsvertrag mit einer/einem BewerberIn, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von der für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit der/dem BewerberIn geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen der für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

 

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Geltungsdauer
Diese Datenschutzerklärung gilt ab 25. Mai 2018 und ersetzt die Datenschutzbestimmungen in den jeweils gültigen AGB.

 

Änderungen dieser Datenschutzerklärung
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Datenschutz-Folgenabschätzung
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist nicht durchzuführen, da sowohl aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Datenverarbeitung voraussichtlich kein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen besteht. Dies beruht darauf, dass keine systematische und umfassende Bewertung persönlicher Aspekte natürlicher Personen, umfangreiche Verarbeitung sensibler Daten oder personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen oder Straftaten erfolgt. Es gibt auch keine Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche durch Video.

 

Ihre Rechte
Sie haben gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung das Recht auf Auskunft, ob die betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet werden, auf Berichtung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten. Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht, die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zu widerrufen bzw. dagegen Widerspruch einzulegen. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, haben Sie das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. In Österreich ist das die Datenschutzbehörde.

 

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Du kannst es nicht sehen, weil man, um Licht zu sehen, die Dunkelheit braucht. Die Dinge existieren nur durch ihr Gegenteil.

 

(Jorge Bucay)

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