Arbeitsbedingungen können dazu führen, dass Menschen psychisch krank werden. Die bisherige Betreuung im Sinne des ASchG war besonders auf die körperlichen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit abgestellt.
Alle ArbeitgeberInnen (ab dem/der ersten Mitarbeiter*in) sind seit 1.1.2013 laut ASchG verpflichtet, die Ursachen von arbeitsbedingten psychischen Fehlbelastungen zu evaluieren und Maßnahmen zur Verbesserung des psychosozialen Arbeitsumfeldes zu treffen. Die Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung sowie die durchgeführten Maßnahmen sind in einer geeigneten Art und Weise nachvollziehbar zu dokumentieren.
Die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren ist erforderlichenfalls zu überprüfen und sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Insbesondere nach Zwischenfällen mit erhöhter psychischer Fehlbeanspruchung (wie z.B. die Häufung von Konflikten oder Beschwerden, Gewaltübergriffen, posttraumatischen Belastungsstörungen nach einem Arbeitsunfall, etc.), bei sonstigen Umständen oder Ereignissen, die auf eine Gefahr für Sicherheit oder Gesundheit der Arbeitnehmer*innen schließen lassen, muss die Evaluierung wiederholt werden. Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente sind jedoch zumindest jährlich zu aktualisieren. Die festgelegten Maßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen, dabei ist eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen anzustreben.
Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass psychische Belastungen und nicht psychische Beanspruchungen (Zufriedenheit, Wohlbefinden, Stress, …) gemessen werden und mit geeigneten Verfahren (nach ÖNORM EN ISO 10075-3) gearbeitet wird, denn das Arbeitsinspektorat prüft, ob die Evaluierung anerkannt wird.
Viele Unternehmen arbeiten seit Jahren mit den bewährten Präventivfachkräften Arbeitsmedizin und Sicherheitsfachkräften zusammen. Nun gibt es im ArbeitnehmerInnenschutz jedoch neue Anforderungen die durch Ihre Arbeitspsychologin fachlich betreut werden sollten.
Das sind die Ziele der Gesetzgebung:
Schaffung von höherem Gesundheitsbewusstsein in den Betrieben
Senkung der volkswirtschaftlichen Folgekosten von psychisch bedingten Krankheiten (z. B. Krankenstände, Arbeitsunfälle und Berufsunfähigkeit))
Das kann Ihr Nutzen sein:
Kosteneinsparungen durch Reduktion von Krankenstandstagen, Arbeitsunfällen und Fluktuation (aufgrund Arbeitsunzufriedenheit)
Kontinuierliche Verbesserung aufgrund der Identifizierung von Optimierungspotenzial (z.B. Erhöhung der Produktivität durch Optimierung von Prozessabläufen)
Durch eine qualifizierte Evaluierung wenden Sie das Risiko von Schadenersatz- und Regressansprüchen im Fall von Arbeitsunfähigkeit und Frühpensionierung aufgrund psychischer Belastungen am Arbeitsplatz ab.
Diese unkalkulierbaren Kosten können die vom Arbeitsinspektorat verhängten Strafen bei Nichtdurchführung der Evaluierung um ein Vielfaches übersteigen!
Die Verantwortung für die Evaluierung liegt bei Ihnen als Arbeitgeber*in. Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Nein, dann berate ich Sie als Arbeitspsychologin gerne über die für Ihr Unternehmen am besten geeignetste Form der Evaluierung.
Gerne informiere ich Sie persönlich - Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Ersttermin !
Zwei Wahrheiten können einander nie widersprechen.
(Galileo Galilei)
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