Laienhelfertum 

 

 

Traumatisierung kann durch vielfältige Ereignisse erfolgen, etwa durch Unglücke wie beispielweise Zug- oder Autounfälle, Brand- oder andere Naturkatastrophen, Gewalterleben jeglicher Art (psychisch, physisch, sexuell), wie etwa durch Übergriffe oder Überfälle, aber auch Beinahe-Unfälle können schwierig zu verarbeiten sein. Alles was also die betroffene Person in ihrem Verarbeitungsrahmen überfordert, kann die Gefahr einer Traumatisierung bergen.  

 

Im ersten Moment kommt es zu einem sogenannten Schockzustand. Die betroffene Person kann unter einer akuten Belastungsreaktion leiden, welche sich durch Zittern, Herzrasen, Fehlatmung, aber auch Erstarren und damit starker kognitiver Beeinträchtigung, etwa in Wahrnehmung und Konzentration, äußern kann. Hier ist bereits ein erstes, kompetentes Eingreifen erforderlich, da die Person sowohl für sich selbst, als auch für andere ein risikoreiches Verhalten an den Tag legen kann. Die darauf folgende Verarbeitung ist der Schlüssel, um eine mögliche posttraumatische Belastungsstörung und so nicht nur massive Einschränkung im eigenen (Er-)Leben, sondern auch damit verbundene lange Krankenstände, beziehungsweise Beeinträchtigungen in der Berufsfähigkeit, zu verhindern.

 

Das Ziel ist es also Kolleg*innen möglichst frühzeitig nach einem außergewöhnlichen Ereignis bei der Verarbeitung zu unterstützen, sodass die Wahrscheinlichkeit langwieriger Probleme reduziert wird und sie sich wieder rasch in den Arbeitsprozess integrieren können. Dementsprechend sollte die Unterstützung möglichst zeitig erfolgen. Hier sind psychologische ErsthelferInnen (=LaienhelferInnen) im Unternehmen der Schlüssel. Diese arbeiten unter dem Motto "Kolleg*innen helfen Kolleg*innen". Die dafür notwendigen Interventionen wirken zwar nicht sehr aufwendig, sind dafür jedoch umso effektiver und nachhaltiger.

 

Eine erfolgreiche Erstbetreuung ist die beste Prävention, um posttraumatischer Belastungsstörung und Sekundärtraumatisierung entgegen zu wirken. Dementsprechend ist es umso wichtiger innerbetrieblich ein Nachsorgekonzept sowie ein breites Netzwerk an gut ausgebildeten ErsthelferInnen aufzubauen.

 

Seit 2017 läuft dazu sehr erfolgreich eine Ausbildung. Diese erfolgt organisationsübergreifend und alle Laienhelfer*innen/Ersthelfer*innen unterstützen sich in ihren Einsätzen gegenseitig.

 

Ein Laienhelfertum hat folgende

 

Ziele

 

  • frühzeitiges Erkennen von Belastungen nach außergewöhnlichen Ereignissen
  • rasche Reintegration in Alltag und Beruf
  • Vermeidung von chronischen Erkrankungen und psychischen Spätfolgen
  • Verbesserung des Arbeitsklimas durch Sensibilisierung der Mitarbeiter*innen
  • einbringen von Wissen in das Unternehmen über notfallpsychologische Präventions- und Interventionsmaßnahmen und damit Wahrung der gesetzlich geforderten Interessenswahrungspflicht (=Fürsorgepflicht) durch das Unternehmen
  • sicherstellen einer guten Nachsorge

 

und gelehrt werden folgende

 

Seminarinhalte

 

  • Rolle, Aufgaben, Haltungen und eigene Psychohygiene als LaienhelferIn
  • Kenntnisse über Extrembelastungen/Trauma, Entstehung, Reaktionen und Folgen
  • Grundhaltung und Verhalten im Notfall (do’s & dont‘s)
  • Grundlagen der Kommunikation und der Kontaktaufnahme
  • Psychologische Erste Hilfe
  • Intervention in schwierigen Situationen
  • Umgang mit Angst und Trauer
  • die Tage nach der außergewöhnlichen Situation gestalten
  • Überleitung in adäquate Nachbetreuung
  • Konzeption eines unternehmensinternen Handbuchs

 

Die Laienhelfer*innen/Ersthelfer*innen werden, damit sie nachhaltig qualitativ ihre Tätigkeit ausüben können, auch nach ihrer Ausbildung, in Form von Supervision sowie betriebsübergreifenden Treffen, begleitet.

 

Dauer

 

Das Konzept umfasst drei Module zu jeweils zwei Tagen, die Ausbildungsdauer beträgt somit sechs Tage. Zur Zertifizierung ist ein abschließendes Prüfungsgespräch vorgesehen.

 

Im Sinne der Nachsorge findet jährliche eine eintägige Fallsupervision sowie ein LaienhelferInnentag statt. Zusätzlich ist eine Kontaktaufnahme mit dem TrainerInnenteam bei Bedarf jederzeit möglich.

 

Voraussetzungen für LaienhelferInnen

 

Formale Voraussetzungen

 

  • Mitarbeiter*in einer der teilnehmenden Unternehmen
  • mindestens 2-jährige Tätigkeit in der jetzigen Funktion
  • mindestens 25 Jahre alt (kann in begründeten Ausnahmefällen herabgesetzt werden)
  • keine Funktion mit Personalverantwortung (im Zweifelsfall bitte in Abstimmung mit dem Trainer*innenteam entscheiden)
  • wenn die Person auch als Betriebsrat/Betriebsrätin tätig ist, so ist eine gute Abgrenzung der Rollen/Funktionen zu gewährleisten
  • Verfügbarkeit für Einsätze

 

Persönliche Kompetenz

 

  • Fähigkeit und Wille zur Selbstreflexion
  • hohe Belastbarkeit
  • hohe Frustrationstoleranz
  • Klarheit über die eigenen „Helfer*innen“-Motive 
  • intellektuelle Flexibilität
  • Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit ethischen Fragen (z.B. Umgang mit Tod, Beeinträchtigung, Schuld)
  • Bereitschaft sich für das Laienhelfertum zu engagieren

 

Ein Lehrgangsstart ist jährlich anberaumt. Sollten Sie Interesse daran haben, bitte ich Sie aufgrund der begrenzten Plätze und der großen Nachfrage, möglichst frühzeitig Kontakt mit mir aufzunehmen.

 

ACHTUNG: 

Nach EisbG § 21b sind "... dem Bediensten jedenfalls eine notfallpsychologische Betreuung durch hierfür geschulte interne oder externe Kräfte anzubieten."

 

Nach Psychologengesetz § 32 (2) hat psychologische Arbeit durch folgende Personen zu erfolgen ... „Berufsangehörige haben ihren Beruf persönlich und unmittelbar, allenfalls in Zusammenarbeit mit Vertretern ihrer oder einer anderen Wissenschaft auszuüben. Zur Mithilfe können sie sich jedoch Hilfspersonen bedienen, wenn diese unter ihrer Anordnung und Aufsicht handeln.“

 

Mit der Teilnahme am Peer Team Austria erfüllen Sie den ersten Schritt zur Compliance nach dem EisbG!

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht sich an mich zu wenden.

 

 

Trost ist nicht Hilfe
- aber Hilfe Trost


(Emanuel Wertheimer)

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